Platzordnung

Wo viele Menschen und viele Hunde aufeinander treffen, sollten ein paar Regeln gelten. Diese haben wir in unserer Platzordnung zusammen gefasst

Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitiges Vertrauen sind Voraussetzung einer Teilnahme im Hundeverein. Für einen unkomplizierten und reibungslosen Trainingsablauf gibt es einige Regeln, die auf unserem Hundeplatz beachtet werden müssen. Die Platzordnung soll dem Wohle Aller dienen. Jeder hat sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass keine Störungen des Übungsbetriebes auftreten.

Auf dem gesamten Vereinsgelände, sowie auf den Zugangswegen gilt das deutsche Tierschutzgesetz.

  1. Auf dem Platz sind Mitglieder und interessierte Gäste willkommen, wenn sie körperlich und geistig in der Lage sind ihren Hund zu halten und zu führen.
  2. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Ausbildern und dem Vorstand. Für die Trainingsstunden sind die Ausbilder zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne Anwesenheit eines Trainers untersagt.
  4. Voraussetzung für das Betreten und die Nutzung des Hundeplatzes ist eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung. Desweiteren muss der Hundehalter eine gültige Tollwutimpfung seines Tieres nachweisen können.
  5. Während des Trainings mit dem Hund ist auf Alkohol zu verzichten.
  6. Auf dem Parkplatz und den angrenzenden Wegen um und auf dem Hundeplatz gilt Leinenpflicht. Ausnahmen zur Leinenpflicht werden lediglich vom Ausbildungspersonal und zu Trainingszwecken erlassen.
  7. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für Ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
  8. Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen.
  9. Hunde, die krank oder krankheitsverdächtig sind, sowie läufige Hündinnen sind vom Übungsbetrieb fern zu halten. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.
  10. Der Auf-und Abbau von Trainingsgeräten erfolgt gemeinsam.

 

Die Vorstandschaft

 

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